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Rechtsschutz


Unser Beraterteam

Kirsten Muscheid
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Thorsten Holtmann
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Frank Roehrle
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Die DPolG gewährt ihren Mitgliedern berufsbezogenen Rechtsschutz nach Maßgabe der Bestimmungen ihrer Landes-/Fachverbände.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir dich rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung deines Anspruchs. Rechtsschutz kann generell nur über die Rechtsschutzbeauftragten im örtlichen Kreisverband beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen Rechtsschutzantrag voraus. Wende dich bitte direkt an deine zuständigen Rechtsschutzbeauftragten im örtlichen Kreisverband und bitte dort um die Gewährung von Rechtsschutz. Dein/e Rechtsschutzbeauftragte(r) vermittelt den Kontakt zum jeweils zuständigen Dienstleistungszentrum.

Von deinen Rechtsschutzbeauftragten im örtlichen Kreisverband kannst du auch deinen Rechtsschutzantrag erhalten, den du mit deinen persönlichen Daten – Status, Erreichbarkeit, etc. – versiehst.
Gleichzeitig benötigt der/die Rechtsschutzbeauftragte eine kurze schriftliche Stellungnahme zum vorliegenden Sachverhalt und hinsichtlich deines Rechtsschutzbegehrens (zum Beispiel in Sachen Rechtsschutz im Disziplinarverfahren). Gleichzeitig solltest du sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Anzeigen, Aktenzeichen, Mailverkehr, Vorkorrespondenzen etc. – in Kopie übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens deines/deiner zuständigen Rechtsschutzbeauftragten entweder direkt oder – wenn eine Mitwirkung des Landes-/Fachverbands erforderlich ist – über den Landes-/Fachverband an das zuständige Dienstleistungszentrum weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.

Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) wird sich nach der Kontaktaufnahme mit deinem/deiner zuständigen Rechtsschutzbeauftragten diese(r) auch kurzfristig an das zuständige Dienstleistungszentrum wenden, damit du auch eine sachgerechte Sofortberatung erhältst. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.