Leistungen der DPolG NRW

Rechtsschutz

Rechtsschutz umfasst die Rechtsberatung und den Verfahrensrechtsschutz bei allen Angelegenheiten, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Polizei stehen und wird auf der Grundlage der Rechtsschutzordnung des DBB NRW und der DPolG-Verfahrensrichtlinie gewährt.

Zum Beispiel:

  • Schmerzensgeld und Schadenersatz
  • Öffentliches Recht – Beförderungen
  • Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren
  • Verkehrsunfälle mit Dienst-Kfz
  • Disziplinarverfahren
  • Beihilfe- und Dienstunfallangelegenheiten
  • Eingruppierungsangelegenheiten
  • Pensionierungs- und Rentenfragen
  • Besoldungs- und tarifrechtliche Angelegenheiten

u.v.a.m.

Bei außergewöhnlich schwerwiegenden Fällen wird sich die Rechtsschutzkommission der DPolG mit der Rechtsabteilung des Deutschen Beamtenbundes DBB NRW für unsere Mitglieder einsetzen, um eine Rechtsschutzübernahme zu gewährleisten.

Diensthaftpflichtversicherung, Kfz-Regressversicherung (als Oberbegriff), Regressversicherung

  • 20.000.000,00 €  Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • 1.000.000,00 €    Regress (z.B. Schäden durch Dienst-Kfz, -Hunde, -Pferde, -Boote, -Drohnen, etc.)
  • 100.000,00 €       Regress (z.B. Schäden an Dienst-Kfz, -Hunden, -Pferden, -Booten, -Drohnen, etc.)
  • 100.000, 00 €      Verlust von Dienstschlüssel/ -Codekarten
  • 100.000,00 €       Geräteregress
  • 50.000,00 €         Verlust persönlicher Ausrüstungsgegenstände
  • 50.000,00 €         Verlust von fiskalischem Eigentum
    Und
  • 5.000,00 €           Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten Gegenständen

Die Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Mitgliedes aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von ihm im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit als Angehöriger der Polizei verursacht werden.

Dienstunfallversicherung inkl. Wegeunfall zum Dienst (ab 01.10.2020)

  •  9.000,00 €          bei gewaltsamem Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  •  3.000,00 €          für den Todesfall
  •  4000,00 €           Invalidität – Grundsumme –
  • 10.000,00 €         Invalidität – Höchstsumme –
  • 10.000,00 €         Bergungs- und Rettungskosten
  •  5.000,00 €          Kosten für kosmetische Operationen
  •     500,00 €          Kurkosten

Zusätzlich:

Freizeitunfallversicherung

  • 2.500,00 €          bei Unfalltod
  • 4.500,00 €          bei Unfallinvalidität, bei Teilinvalidität der dem Grad entsprechende Teil  
  • 6,00 €                Tagegeld bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt

Zusätzlich:

Unfallversicherung bei Sportsonderkuren

  • 100.000,00 € bei Unfallinvalidität je nach Grad der MdE

Daneben werden die Leistungen aus der Dienst- und Freizeitunfallversicherung gewährt.

Zur Sicherung des zusätzlichen Unfallschutzes ist es erforderlich, dass der Landesgeschäftsstelle vor Antritt der Kur durch Übersendung einer Kopie des Kurbescheides in Kenntnis gesetzt wird.

Sterbegeldbeihilfe

  • 435,00 € für das Mitglied, dessen Ehegattin/ Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners.
  • Außerdem günstige Bedingungen für eine zusätzliche Sterbegeldversicherung.

Kleine Anwartschaft

Für die Dauer des Studiums im Beitrag der DPolG NRW über einen der Partner Debeka oder HUK-Coburg enthalten.

Versicherungsdienst

Individuelle Beratung über zusätzliche Sterbegeld-, Lebens-, Ausbildungs-, Heirats-, Unfall-, Privat- und Familienhaftpflicht-, rund um Reise-, Hausrat-, Krankenkosten-, Anwartschafts- und Restkostenversicherungen durch unsere Kooperationspartner.

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Monatliche Mitgliederzeitschrift „Polizeispiegel“

Seminare zu berufs- und gesellschaftlichen Themen