Mit der Tarifvertretung verfügt die DPolG über eine fachkompetente Einrichtung, die sich den Anliegen und Problemen der Tarifbeschäftigten annimmt. Das vordringlichste Ziel ist die ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Polizei.
Die Tarifvertretung bekennt sich zum geltenden Tarifrecht und hält am Streikrecht als zulässige Arbeitskampfmaßnahme fest. Dies gilt für alle Kolleginnen und Kollegen im Tarifbereich. Ein Streikrecht für Beamte lehnen wir dagegen ab. Es verträgt sich nicht mit dem geltenden Verfassungsrecht, zu dem wir vorbehaltlos stehen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
- ist eine Tarifpersonal organisierende Gewerkschaft
- ist Mitglied der Bundestarifkommission
- nimmt mit aktivem Stimmrecht in der großen Tarifkommission und in der Verhandlungskommission des dbb an den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes teil.
Somit hat die DPolG die volle Tariffähigkeit, und alle von der dbb Bundestarifkommission abgeschlossenen Tarifverträge gelten unmittelbar und ausnahmslos für die Mitglieder der DPolG. In den Grundsätzen hat die DPolG ihre tarifpolitischen Positionen formuliert!
Die zur Zeit gültigen Tarifverträge können hier abgerufen werden.