Mit „Urlaub machen“ helfen – DPolG-Stiftung

Stiftungszweck
Selbstlose Unterstützung
Beschäftige und Versorgungsempfänger der Polizei und der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland oder deren Hinterbliebene (Witwen, Waisen), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, selbstlos zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgt in Form von Naturalleistungen und einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen.
Stiftungsziel
Auch Helfer brauchen Hilfe
Es ist das Ziel der Stiftung bundesweit im Dienst verletzten Polizeibeamt(inn)en und den Angehörigen anderer Sicherheitsbehörden – beispielsweise aus Justiz, Zoll oder Berufsfeuerwehr – und deren Familien benötigte Unterstützung zu gewähren. Auch Hinterbliebenen von ums Leben gekommenen aus diesem Personenkreis steht unsere Hilfe zur Verfügung.
Es sind gerade die in der Inneren Sicherheit tätigen Berufsgruppen, die einen schweren und gefährlichen Dienst versehen, der meist mit einer hohen physischen und psychischen Belastung verbunden ist. Unfälle, Brände, Schusswechsel, Verletzungen im Dienst oder der Verlust eines Kollegen gehören zu ihrem Beruf und hinterlassen Spuren an Seele, Körper und Geist.
Die Unterstützung der Stiftung ist nicht den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten, sondern wendet sich völlig unabhängig von einer Mitgliedschaft an den dem Stiftungszweck zu entnehmenden Personenkreis.