Inflationsausgleich trotz Elternzeit – Musterantrag

Bezugnehmend auf ein aktuell noch nicht abgeschlossenes Gerichtsverfahren, in dem der Anspruch auf Inflationsausgleichzahlungen auch für in Elternzeit befindliche Tarifbeschäftigte abschließend rechtlich festgestellt werden soll, stellen wir unseren Mitgliedern auf der Website einen Musterantrag zur Verfügung. Der Landesgesetzgeber übernimmt grundsätzlich die Tarifbedingungen der öffentlich Tarifbeschäftigten in Bezug auf Sonderzahlungen, weswegen das noch ausstehende Urteil voraussichtlich auch Auswirkungen auf Beamtinnen und Beamte hat.

Der Musterantrag richtet sich an Beamtinnen und Beamte des Landes NRW, die sich in den Jahren 2023 und 2024 in Elternzeit befunden haben oder noch befinden und infolgedessen bisher keinen Inflationsausgleich erhalten haben.

Der Antrag ist eigenständig zu stellen. Der dbb tarifunion gewährt diesbezüglich keinen Einzelfallrechtsschutz und übernimmt nicht die Antragstellung oder die Übersendung des Antrags.

Der Antrag ist bis spätestens 31.12.2024 einzureichen. Hierbei ist maßgeblich der Nachweis des Eingangs beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) – zwingend notwendig ist daher das Übersenden an dieses per Einwurf-Einschreiben, sodass der Eingang des Antrags seitens des Antragstellers nachgewiesen werden kann.

Zu finden ist der Musterantrag hier: Download | DPolG NRW – Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen